Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
gilt für alle selbstständig Erwerbstätigen, gilt für:
- Neue Selbständige
- Einzelunternehmer mit Gewerbeberechtigung (sind auch Mitglieder der WKO)
- Gesellschafter von OG - wenn sie ein WKO Mitglied sind
- Komplementäre (Vollhafter) von KG - wenn sie ein WKO Mitglied sind
- Geschäftsführende Gesellschafter von GmbH - wenn sie ein WKO Mitglied sind
Sind Sie im Besitz einer Gewerbeberechtigung dann sind Sie zugleich ein WKO Mitglied und erhalten einmal jährlich die Kammerumlagenvorschreibung.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/arbeit_und_pension/pension/1/Seite.270110.html