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Brexit – was nun?

Das Wort „Brexit“ setzt sich aus dem Wort „Britain“ und dem Wort „Exit“ zusammen und bedeutet so viel wie „Ausstieg Großbritanniens aus der EU“. Der seinerzeitige EU-Vertrag in seiner Urform sah keinerlei Austrittsklauseln vor.

Worum geht es eigentlich?

Irland ist vom britischen Markt zu knapp 50 % abhängig und bräuchte im Falle eines harten Brexits von der EU Agrarsubventionen in Millionenhöhe für seine Rindfleisch- und Fischereiindustrie, weil dann für irische Exporte nach Großbritannien erhebliche Zölle anfallen würden. Auch Grenzkontrollen müssten wieder eingeführt werden. Frau May möchte daher Zugeständnisse von der EU, damit die Wiedereinführung einer harten Grenze zwischen Irland (EU-Mitglied) und dem britischen Nordirland verhindert werden kann.

Premierministerin Theresa May ersuchte am 20. März 2019 bei der EU um einen Aufschub des Brexits bis Ende Juni 2019. Die Regierungschefs der EU sehen derzeit den 12. April 2019 als neues Zieldatum für den Brexit vor, somit endet die EU-Mitgliedschaft der Briten (noch) nicht am 29. März 2019.

Was passiert bei einem geregeltem Austritt/„Deal“?

Würde das britische Parlament dem Austrittsabkommen zustimmen, könnte das Vereinigte Königreich per Ende März 2019 aus der EU austreten und befände sich bis Ende 2020 in einer Übergangsphase, in welcher Großbritannien im Wesentlichen noch wie ein EU-Mitgliedstaat behandelt werden würde.

Am 23. Oktober 2018 wurde bereits ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Großbritannien unterzeichnet, das mit 6. April 2019 in Kraft tritt.

Was passiert bei einem ungeregelten Austritt/„No Deal“?

Ohne geregelten Austritt wäre das Vereinigte Königreich wie ein Drittstaat zu behandeln und würde sämtliche Begünstigungen verlieren, die nur EU- oder EWR-Staaten genießen.

 

Brexit - was nun - seine Auswirkungen von FIBU GLOSER
Quelle: Pixabay

British Limited mit Sitz in Österreich

degradiert bei einem „No Deal“ laut der derzeitigen Literaturmeinung zu einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht samt deren Haftungsregelungen. Daher können folgende Maßnahmen erwogen werden: eine Einbringung der Limited in eine inländische Kapitalgesellschaft, grenzüberschreitende Verschmelzungen auf eine österreichische Kapitalgesellschaft oder eine grenzüberschreitende Verlegung der Satzungssitzes.

Einige ertragssteuerliche Auswirkungen bei einem ungeregelten Austritt:

Wegzugsbesteuerung im betrieblichen Bereich: Es gäbe keine Ratenzahlung im Falle einer Wegzugsbesteuerung.

Im B2B-Bereich können folgende EU-Richtlinien nicht mehr angewendet werden: die Fusionsrichtlinie, die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie.

Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen: Es tritt aufgrund des Wegzugs eine sofortige Besteuerung ein.

Einige umsatzsteuerliche Auswirkungen bei einem ungeregelten Austritt:

Warenlieferung von AT nach GB: Aus einer steuerfreien IG-Lieferung (Ausfuhrnachweis und UID-Nummer erforderlich) wird eine steuerfreie Ausfuhrlieferung (Ausfuhrnachweis samt Buchnachweis erforderlich).

Warenlieferung von GB nach AT: Aus einem IG-Erwerb (mit Erwerbssteuer) wird eine Einfuhr (mit EUSt).

Unternehmereigenschaft: vorher mittels UID-Abfrage (Stufe 2) möglich, danach nur mehr durch Vorlage einer Unternehmerbescheinigung möglich

Zusammenfassende Meldung: fällt als Drittstaat weg

Katalogleistungen nach Nichtunternehmer in GB: vorher steuerbar am Unternehmerort, danach steuerbar in GB

Vorsteuerrückerstattung: vorher über FinanzOnline binnen 9 Monaten möglich, danach nur mehr mit Originalrechnungen binnen 6 Monaten möglich

Quintessenz: Die „4 Grundfreiheiten der EU““ werden für die Briten nicht mehr – in gewohnter Weise – anwendbar sein.

Dies bedeutet, dass sich alle EU-Bürgerinnen und -Bürger innerhalb der EU frei bewegen können, dass sie jederzeit in einem anderen EU-Land arbeiten und wohnen dürfen und dass es für Warenbewegungen innerhalb der EU keine Grenzkontrollen, keine Zölle und keine Handelsbeschränkungen gibt.

Als moderner Dienstleister auf dem Gebiet Finanzbuchhaltung unterstützt Sie FIBU GLOSER® immer dann, wenn es darauf ankommt und der Bedarf am höchsten ist – schnell, flexibel und zuverlässig. Dank meines Service haben Sie Ihre Zahlen stets im Blick und können sich sicher sein, dass Ihre Buchhaltung kompetent und fristgerecht erstellt wird.

Sie haben Fragen zum Thema „Brexit – was nun?“ – dann kontaktieren Sie mich noch heute!

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