Die Sachbezugswerteverordnung regelt wie mit Sachbezügen steuerlich umzugehen ist, wie z.B. mit
- Jahreskarten u. Jahresnetzkarten für Privatfahrten
- volle / freie Station
- Wohnraum/Dienstwohnung
- Wohnung/Heizung/Beleuchtung in der Land u. Forstwirtschaft
- Sonstige Sachbezugswerte wie Holzdeputate, Landwirtschaftliche Produkte
- Personalrabatte
- Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz samt Angemessenheitsprüfung
- Privatnutzung des arbeitgebereigenen Parkplatz
- Zinsersparnis bei Gehaltsvorschüssen u. Dienstgeberdarlehen